Lieferbedingungen.
Art. 1. Allgemein.
1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Abtretungen, Vereinbarungen und Zusagen oder wie auch immer benannt oder RVS Afvoergoten BV – im Folgenden: RVS Afvoergoten BV – gegenüber Dritten – im Folgenden: der Gegenpartei oder dem Käufer – sowie die Ausführung davon. Von diesen Bedingungen kann nur mittels eines von der Geschäftsführung von RVS Afvoergoten BV unterzeichneten Dokuments abgewichen werden. In diesem Fall gelten diese Bedingungen im Übrigen weiterhin und die abweichenden Bedingungen gelten ausschließlich für den Auftrag, für den diese vereinbart wurden.
Unter Waren im Sinne dieser Lieferbedingungen sind alle von RVS Afvoergoten BV gelieferten Produkte, Waren und / oder Materialien zu verstehen.
Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit Mitarbeitern von RVS Afvoergoten BV binden RVS Afvoergoten BV nicht, es sei denn, sie wurden von der Geschäftsführung von RVS Afvoergoten BV schriftlich bestätigt. Als Mitarbeiter des Personals gelten alle Mitarbeiter und Mitarbeiter, die nicht zur Geschäftsführung von RVS Afvoergoten BV gehören in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.
Art. 2 Angebote.
1. Alle Angebote von oder im Auftrag von oder RVS Afvoergoten BV sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn RVS Afvoergoten BV dies schriftlich bestätigt hat und der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum dieser Bestätigung schriftlich widersprochen hat. Als Datum des Vertragsabschlusses gilt das Datum der schriftlichen Bestätigung durch RVS Afvoergoten BV. Nebenabreden oder nachträgliche Änderungen haben nur Gültigkeit, wenn RVS Afvoergoten BV dies schriftlich bestätigt und der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen schriftlich widersprochen hat .
2. RVS Afvoergoten BV behält sich das Urheberrecht an den Bildern, Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Prototypen, Modellen, Berechnungen und Berechnungen vor, die mit dem Angebot oder bei anderen Gelegenheiten bereitgestellt werden. Diese bleiben Eigentum von RVS Afvoergoten BV und dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von RVS Afvoergoten BV nicht kopiert, Dritten zugänglich gemacht oder auf andere Weise zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von RVS Afvoergoten BV sind diese unverzüglich an RVS Afvoergoten BV zurückzugeben. Bilder, Zeichnungen, Entwürfe, Prototypen, Modelle, Berechnungen und Berechnungen oder sonstige von RVS Afvoergoten BV zur Verfügung gestellte Aufträge in Bezug auf Größe, Gewicht, Kapazität oder Ergebnisse binden RVS Afvoergoten BV nicht, es sei denn, diese werden von RVS Afvoergoten BV ausdrücklich schriftlich zugesichert; Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass diese Aussagen ungefähr gemacht wurden.
3. RVS Afvoergoten BV hat das Recht, wenn ihm die Abtretung oder Ausführung von Arbeiten nicht gewährt wird, alle Kosten (einschließlich Arbeit), die RVS Afvoergoten BV hatte, um das Angebot an die andere Partei zu unterbreiten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Bestimmungen in Kunst. 13 gilt entsprechend.
Art. 3 Zeichnungen, Modelle, Formen und Formen.
1. Alle Zeichnungen, Muster, Modelle, Formen, Formen und sonstigen Ausrüstungen, die im Auftrag der Gegenpartei von RVS Afvoergoten BV – im Folgenden zusammenfassend: die Ausrüstung – hergestellt wurden, bleiben Eigentum von RVS Afvoergoten BV, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, auch wenn und für den Fall, dass die Herstellungskosten ganz oder teilweise von der anderen Partei bezahlt wurden. Die Lagerung der von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Geräte erfolgt auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei. Es wird keine Verpflichtung übernommen, sich gegen Feuerschäden, Diebstahl oder sonstige Schäden zu versichern. Alle Wartungs-, Änderungs- oder Erneuerungsarbeiten zugunsten der Gegenpartei gehen zu deren Lasten.
2. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit der letzten Bestellung, ist RVS Afvoergoten BV berechtigt, einen Monat nach schriftlicher Genehmigung durch die Gegenpartei über das Material zu verfügen, ohne eine Entschädigung zu zahlen. Die Rücksendung der Geräte erfolgt auf Kosten des Vertragspartners ab Werk. Dies kennzeichnet RVS Afvoergoten BV für jeden Anspruch Dritter, der sich aus der Verwendung der von der anderen Partei zur Verfügung gestellten Geräte ergibt, sowie für alle daraus resultierenden Kosten. RVS Afvoergoten BV haftet nicht für Abweichungen zwischen den von der Gegenpartei übersandten Zeichnungen und den von ihnen zur Verfügung gestellten Modellen sowie für die Effizienz der Geräte und der von ihnen hergestellten oder damit hergestellten Artikel.
Art. 4 Lieferzeiten und Force Major.
1. Die von RVS Afvoergoten BV angegebenen Lieferzeiten gelten ab dem Datum der schriftlichen Bestätigung gemäß Art. 2 dieser Bedingungen. Diese Lieferzeiten sind nur ungefähre Angaben und können niemals als Frist angesehen werden.
2. Im Falle höherer Gewalt und anderer Umstände oder in einer Weise, dass eine angemessene (rechtzeitige) Ausführung der Transaktion von RVS Afvoergoten BV nicht verlangt werden kann, einschließlich des Falls, dass RVS Afvoergoten BV aufgrund seiner eigenen Lieferanten die Lieferung nicht in einem Zustand ausführt – Die Lieferzeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem diese Umstände fortbestehen. Sollte sich nach Annahme der Abtretung herausstellen, dass dies aufgrund von Umständen, die RVS Afvoergoten BV nicht bekannt sind, nicht möglich ist, kann RVS Afvoergoten BV verlangen, dass die Abtretung nach Möglichkeit so geändert wird, dass die Ausführung möglich ist. Sollte die Verlängerung der Lieferzeit nach Ansicht von RVS Afvoergoten BV länger als drei Monate dauern oder die Erfüllung gänzlich unmöglich sein, ist Edelstahl Output Rinnen berechtigt, die Transaktion für das noch nicht ausgeführte Teil abzubrechen. Bei teilweiser Ausführung wird der Käufer einen anteiligen Teil des Gesamtpreises wünschen.
3. Die Überschreitung der Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – verpflichtet den Käufer nicht zu einer Entschädigung oder einem Schaden, der dem Käufer oder Dritten entstanden ist, es sei denn, die Überschreitung ist auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Führungskräften oder leitenden Angestellten zurückzuführen RVS Afvoergoten BV. Der Käufer hat auch kein Recht, den Vertrag aufzulösen oder eine Verpflichtung zu erfüllen, die er aufgrund des betreffenden Geschäfts oder eines anderen mit ihm durch Überschreitung der Lieferzeiten eingegangenen Geschäfts hat. Ist jedoch eine sehr erhebliche Überschreitung der angegebenen Lieferzeit zulässig, ist der Käufer nach schriftlicher Mitteilung oder Verzug von RVS Afvoergoten BV und einer angemessenen Frist zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Die Auflösung gibt dem Käufer keinen Anspruch auf Entschädigung gegen Entwässerungsrinnen aus rostfreiem Stahl, noch das Recht auf Nichterfüllung oder irgendeine Verpflichtung, die ihm aufgrund anderer mit ihm abgeschlossener Geschäfte verbleiben könnte.
Art. 5 Lieferung und Versand.
1. RVS Afvoergoten BV verpflichtet sich, die vereinbarte Menge zu liefern, es sei denn, Markt- oder Produktionsstörungen machen eine Reduzierung der vereinbarten Menge erforderlich. RVS Afvoergoten BV benachrichtigt den Käufer über eine Störung im Sinne des vorherigen Satzes dieses Artikels, wonach er berechtigt ist, eine kleinere Menge zu liefern, die er vernünftigerweise bestimmen kann.
2. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, so sind die Kosten für den Transport zum vereinbarten Bestimmungsort in dem von RVS Afvoergoten BV zu berechnenden Preis enthalten. Diese Lieferungen erfolgen mit dem Transportmittel auf der asphaltierten Straße (sofern diese Straße vorhanden ist) ist für diesen Transport geeignet) mit Ausnahme der Inseln. Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Lager- / Verarbeitungsbereich oder RVS Afvoergoten BV als Lieferort. Die Lieferung gilt als verzollt, wenn die Ware zu diesem Zweck für den Transport zum Käufer an einem von RVS Afvoergoten BV oder seinem Standort oder an einem anderen Ort bezeichneten Ort vorbereitet ist.
3. Der Käufer verpflichtet sich zur Entgegennahme der Ware und sorgt für eine sofortige und wirksame Entladung am vereinbarten Ort. Wenn RVS Afvoergoten BV beim Entladen Hilfe gewährt, erfolgt dies, ohne dass hierfür eine Haftung übernommen wird. Nimmt der Käufer die Ware nicht entgegen, wird sie bis RVS Afvoergoten BV auf Gefahr und Kosten des Käufers am vereinbarten Ort entladen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist RVS Afvoergoten BV berechtigt, eine Bestellung vollständig oder nach sukzessiver Verfügbarkeit in Teilen zu liefern. Wenn RVS Afvoergoten BV Entwässerungsrinnen in Teilen liefert, ist RVS Afvoergoten BV berechtigt, pro Rechnung im Zusammenhang mit einer Teillieferung die Zahlung gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen zu verlangen.
4. RVS Afvoergoten BV ist nicht verpflichtet, Montagearbeiten im Zusammenhang mit seinen Lieferungen durchzuführen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Art. 6 Ausführung des Auftrages.
1. Der Auftrag wird einvernehmlich zwischen RVS Afvoergoten BV und der Gegenpartei ausgeführt, jedoch in der Art und Weise, wie der Auftrag von RVS Afvoergoten BV ausgeführt wird. Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle Unterlagen, Zeichnungen und Materialien bereitzustellen, die RVS Afvoergoten BV benötigt, um diesen Auftrag auszuführen Führen Sie den Auftrag ordnungsgemäß bis RVS Afvoergoten BV aus und stellen Sie ihm auf Verlangen von RVS Afvoergoten BV alle erforderlichen Informationen und Informationen zur Verfügung, ohne dass die Gegenpartei Kosten in Rechnung stellt. Wenn RVS Afvoergoten BV dies wünscht und es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags von Bedeutung ist, sind die Gegenpartei und / oder ihre Mitarbeiter verpflichtet, sich in dieser Angelegenheit mit RVS Afvoergoten BV in Verbindung zu setzen und diese in vollem Umfang kooperativ zu machen.
2. RVS Afvoergoten BV hat das Recht, bei der Ausführung des Auftrages Dritte zu nutzen oder sich von diesen unterstützen zu lassen, ohne den Kontrahenten oder dies zu informieren und ohne dass der Kontrahent dies unter gebührender Berücksichtigung der Angemessenheit beanstanden kann.
3. RVS Afvoergoten BV bemühen sich, den Auftrag nach besten Kräften auszuführen. Es kann jedoch niemals ein Held sein, einen Auftrag auszuführen, der ein Recht verletzt, mit einer gesetzlichen Verpflichtung in Konflikt steht oder mit der, die nach ungeschriebenem Recht für die Gesellschaft geeignet ist.
4. RVS Afvoergoten BV muss die Bestellung nur stornieren oder ändern, wenn sie schriftlich bestätigt und von ihr angenommen wurde.
5. RVS Afvoergoten BV behält sich das Recht vor, geringfügige Änderungen an der Abtretung vorzunehmen, ohne für Schäden haftbar zu sein und / oder ohne dass die andere Partei das Recht hat, den Vertrag zu kündigen oder auflösen zu lassen.
6. Im Falle eines Mangels in der Bestellung hat RVS Afvoergoten BV das Recht, diesen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein und / oder ohne dass die andere Partei das Recht hat, den Vertrag zu kündigen oder ihn auflösen zu lassen. a und andere unter gebührender Berücksichtigung von Angemessenheit und Fairness.
7. Der Auftrag wird bis RVS Afvoergoten BV zu den üblichen Geschäftszeiten des Unternehmens ausgeführt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Art. 7 Zahlungsverzug der Gläubiger.
1. Nimmt die Gegenpartei die Ware nicht vor Ablauf der Lieferfrist ab und / oder lehnt die Gegenpartei die Ware ab, kann RVS Afvoergoten BV die Ware auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei einschließlich des Risikos einlagern oder Qualitätsminderung. Während der Aufbewahrung kann die Gegenpartei sein Versäumnis nur bereinigen, indem sie es in Gewahrsam nimmt. Der Gegenpartei ist diese Zurückhaltung schriftlich mit der Einreichung der Rechnung über die Lieferung schriftlich mitzuteilen.
2. Alle Kosten, die RVS Afvoergoten BV im Zusammenhang mit der Verwahrung der Ware entstehen und entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei.
Art. 8 Zurückbehaltungsrecht.
1. RVS Afvoergoten BV ist berechtigt, die Lieferung von Waren, Materialien und sonstigen Gütern oder den Vertragspartner oder Dritte aufgrund der Bestellung bis zum Eingang aller Zahlungen an RVS Afvoergoten BV auszusetzen.
Art. 9 Risiko- und Eigentumsübergang.
1. Das Eigentum an den von RVS Afvoergoten BV gelieferten Waren geht erst auf den Käufer über, nachdem RVS Afvoergoten BV alles im Zusammenhang mit der Lieferung dieser Waren bezahlt wurde (einschließlich nicht nur des Kaufpreises, sondern auch etwaiger Zinsen und Kosten). Hat der Käufer Waren geliefert, bevor das Eigentum auf ihn übergegangen ist, so ist der Käufer der Verwahrer der Waren in Bezug auf RVS Afvoergoten BV; Der Käufer ist verpflichtet, einen entsprechenden Vorbehalt bei Lieferung geltend zu machen. Der Käufer und / oder die Depotbank müssen zunächst den Ort angeben, an dem die Ware gelagert wird, und RVS Afvoergoten BV die Rücknahme der Ware ermöglichen. Solange das Eigentum nicht auf den Käufer übergegangen ist, darf dieser die Ware nicht verpfänden, ein stilles Recht begründen oder für Dritte verpfänden oder Dritten ein sonstiges Recht einräumen. Wenn Dritte ein Recht an der unter Eigentumsvorbehalt oder Eigentum gelieferten Ware begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, RVS Afvoergoten BV oder dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Käufer einer seiner Verpflichtungen nicht nachkommt, ist RVS Afvoergoten BV ermächtigt, die von RVS Afvoergoten BV gelieferte Ware, für die, wie bereits ausgeführt, keine vollständige Zahlung eingegangen ist, als Eigentum abzuholen oder RVS Afvoergoten BV beides von der zu retten Käufer und von Dritten nach Lieferung wie vorgenannt. Der Käufer wird von RVS Afvoergoten BV zum Zwecke der Rücksendung der vorgenannten Waren mit dem Wert belastet, der diesen Waren nach billigem Ermessen von RVS Afvoergoten BV abzüglich der Kosten der Abholung zuzurechnen ist, unbeschadet des Anspruchs oder des Schadensersatzes von RVS Afvoergoten BV des daraus resultierenden Schadens für RVS Afvoergoten BV. Wird die Ware verarbeitet, bleibt RVS Afvoergoten BV auch dann Eigentümer der verarbeiteten Ware, wenn durch Verarbeitung ein anderes Produkt entsteht.
2. Zur weiteren Sicherung der vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die RVS Afvoergoten BV gegen den Käufer hat oder hat, ist RVS Afvoergoten BV berechtigt, ein stillschweigendes Pfandrecht an allen von RVS Afvoergoten BV an den Käufer gelieferten Waren und an allen Forderungen, die der Käufer hat, zu vereinbaren. geliefert in Bezug auf Waren von RVS Afvoergoten BV und / oder Arbeiten an seinen Kunden durchgeführt.
3. Der Käufer erklärt sich mit dem ersten Anspruch von RVS Afvoergoten BV einverstanden, alle bestehenden und zukünftigen Ansprüche des Käufers gegenüber seinen Käufern gemäß dem vorstehenden Absatz dieses Artikels sowie ein von RVS Afvoergoten BV in dieser Hinsicht zu erstellendes Dokument zu melden. an der Verwirklichung des (stillen) Pfandrechts mitzuwirken. RVS Afvoergoten BV ist berechtigt, die Verpfändung dem Schuldner oder der verpfändeten Forderung anzuzeigen.
Art. 10 Akzeptanz und Werbung.
1. Die Überprüfung der Menge der gelieferten Charge obliegt dem Käufer. Menge oder Anzahl der Artikel auf dem Frachtbrief, Lieferschein oder einem zu diesem Zweck beglaubigten Dokument werden als korrekt anerkannt, es sei denn, der Käufer hat auf dem betreffenden Beleg Mängel gemeldet. Erwähnte Mängel müssen vom Käufer innerhalb von 8 Tagen per Einschreiben an RVS Afvoergoten BV bestätigt werden.
2. Beanstandungen bezüglich der Qualität der Ware und / oder Abweichungen von den Spezifikationen sind ebenfalls bis spätestens 8 Tage nach Eingang beim Käufer bei RVS Afvoergoten BV einzureichen. Die Beweislast dafür, dass die gelieferte Ware nicht vertragsgemäß ist, trägt der Käufer. Das Reklamationsrecht des Käufers erlischt, wenn die Kaufsache ganz oder teilweise verarbeitet oder geliefert wurde.
3. Der Käufer hat RVS Afvoergoten BV Gelegenheit zu geben, die gelieferte Ware in unverändertem Zustand zu untersuchen, um festzustellen, ob die Beanstandung begründet ist. Reklamationen geben dem Käufer niemals das Recht, die Zahlung oder den Kaufpreis oder zusätzliche Kosten ganz oder teilweise auszusetzen, während ein Anspruch auf Schadensersatz ausdrücklich ausgeschlossen ist. Reklamationen entbinden den Käufer nicht von seiner Verpflichtung zur Entgegennahme früherer oder noch zu liefernder Lieferungen und / oder zur Entgegennahme zu liefernder Waren.
4. Beanstandete Ware, die sich an einem anderen Ort als dem Lager oder RVS Afvoergoten BV befindet, ist vom Käufer auf seine Kosten und Gefahr einzulagern. In diesem Fall hat der Käufer die Ware als guter Familienvater zu behandeln, in dem eine ausreichende Versicherung gegen die üblichen Risiken enthalten ist.
Art. 11 Rücksendungen.
1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, wird die gelieferte Ware nicht zurückgesandt. Wenn RVS Afvoergoten BV der Rücksendung der gelieferten Ware zustimmt, muss die Versendung frachtfrei im Werk oder RVS Afvoergoten BV erfolgen. In diesem Fall erfolgt die Rücksendung auf Gefahr des Käufers und wird erst dann erstattet, wenn sie vom Absender geliefert wurde In diesem Fall erstattet RVS Afvoergoten BV dem Käufer nicht mehr als 70% des Verkaufspreises.
Art. 12 Preis.
1. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Daten, die von RVS Afvoergoten BV in Drucksachen zur Verfügung gestellt werden, können sich auch ohne vorherige Ankündigung ändern und sind für RVS Afvoergoten BV unverbindlich. Für Verträge mit einem Rechnungswert unter 150 € (ohne MwSt.) Wird ein Zuschlag oder mindestens 12 € (ohne MwSt.) Berechnet MwSt.) Wird erhoben.
Art. 13 Verpackung.
1. RVS Afvoergoten BV ob und wie sie die zu liefernde Ware verpacken. Die Verpackung wird dem Käufer in Rechnung gestellt.
Art. 14 Preiserhöhung.
1. Wenn während des Zeitraums zwischen dem Datum des Angebots und der Lieferung Materialpreise, Preise für Hilfsstoffe und Rohstoffe oder Elektrizität und Brennstoffe oder Teile, die von RVS Afvoergoten BV oder Dritten betroffen sind, Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, staatliche Abgaben, Frachtraten, unabhängig davon, ob sich die Versicherungsprämien erhöhen, einschließlich Preiserhöhungen bei Materialien und Bauteilen aufgrund von Wechselkursrisiken, oder ob staatliche Maßnahmen erlassen wurden, die zu Ergebnissen führen, die nicht als normale Handelsrisiken angesehen werden können, oder unter anderen Umständen Ist die Grundlage für die Preisberechnung eine wesentliche Änderung erfahren, ist RVS Afvoergoten BV berechtigt, den zum Zeitpunkt der Abtretung vereinbarten Preis unter Berücksichtigung etwaiger gesetzlicher Vorschriften zu erhöhen.
Art. 15 Zahlung.
1. Die Zahlung erfolgt am Ort der Niederlassung oder RVS Afvoergoten BV oder auf ein von RVS Afvoergoten BV bezeichnetes Konto.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt:
a) Gegenverkäufe in bar;
b. Bestellungen für einen Nettobetrag von weniger als 3.000,00 € 100% bei Bestellung;
c. Bestellungen ab einem Nettobetrag von 3.000,00 €
– 50% des gesamten Vertragspreises bei Bestellung
– 50% des Gesamtpreises bei Lieferung;
3. Unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Käufer verpflichtet, eine Zahlungsgarantie zu leisten, die nach Ansicht von RVS Afvoergoten BV ausreicht. Kommt der Käufer innerhalb der gesetzten Frist nicht dazu, kommt er sofort in Verzug. In diesem Fall hat RVS Afvoergoten BV das Recht, den Vertrag zu kündigen und seinen Schaden vom Käufer zu erstatten.
4. Das Recht des Käufers zur Begleichung seiner Forderungen gegen RVS Afvoergoten BV ist ausgeschlossen, es sei denn, RVS Afvoergoten BV wurde für insolvent erklärt oder die Umschuldung gilt für RVS Afvoergoten BV.
5. Alle mit der Zahlung verbundenen Kosten einschließlich Bankkosten auf Rechnung des Käufers.
6. Reklamationen berechtigen den Käufer nicht, die Zahlung abzulehnen oder zu verschieben.
7. Der volle Zahlungsanspruch ist sofort fällig, wenn:
a) eine Zahlungsfrist überschritten wurde;
b. der Käufer ist bankrott gegangen oder verlangt eine Aussetzung oder Zahlung;
c. Saisonware oder Reklamation des Käufers erfolgt;
d. Käufer (Firma) wird aufgelöst oder liquidiert;
e. der Käufer (natürliche Person) beantragt die Zulassung zur gerichtlichen Umschuldung, wird unter Vormundschaft gestellt oder stirbt.
8. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist geleistet wurde, schuldet der Käufer RVS Afvoergoten BV sofort Zinsen. Die Zinsen betragen 12% pro Jahr, entsprechen jedoch den gesetzlichen Zinsen, wenn sie höher sind. In der Zinsberechnung wird ein Teil des Monats als voller Monat angesehen.
9. Zahlungen des Käufers dienen stets zuerst zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und dann zur Geltendmachung der längsten ausstehenden Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
10. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist erfolgt ist, schuldet der Käufer RVS Afvoergoten BV alle außergerichtlichen Kosten mit einem Minimum von 75 €. Die Kosten werden auf der Grundlage der folgenden Tabelle berechnet:
über die ersten 3.000 € = 15%
auf die Selbstbeteiligung bis zu 6.000 € = 10%
auf die Selbstbeteiligung bis zu 15.000 € = 8%
auf die Selbstbeteiligung bis zu 60.000 € = 5%
auf die Selbstbeteiligung ab 60.000 € = 3%
Sind die tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Kosten höher als aus der obigen Berechnung hervorgeht, werden die tatsächlich angefallenen Kosten fällig.
11. Stellt sich heraus, dass RVS Afvoergoten BV im Rechtsstreit berechtigt ist, trägt der Käufer alle Kosten, die ihr im Zusammenhang mit diesem Verfahren entstanden sind.
Art. 16 Gewährleistung.
1. RVS Afvoergoten BV garantiert die Unversehrtheit der von RVS Afvoergoten BV gelieferten Waren und / oder Tätigkeiten. Die Garantie gilt nur, soweit die fraglichen Gegenstände für den Zweck verwendet wurden, für den sie bestimmt sind und in der üblichen Weise und unter der üblichen Bedingungen zusammengestellt oder verarbeitet wurden Umstände, die gemäß den von RVS Afvoergoten BV herausgegebenen Vorschriften und / oder Anweisungen als normal angesehen werden könnten.
2. Im Übrigen gilt die Garantie nur, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber RVS Afvoergoten BV nachgekommen ist und der Käufer dies unverzüglich, spätestens jedoch zweimal 24 Stunden nach Feststellung des Mangels, RVS Afvoergoten BV schriftlich mitgeteilt hat.
3. Werden während der Garantiezeit Arbeiten an der gelieferten und / oder gelieferten Ware von anderen Personen als RVS Afvoergoten BV durchgeführt, erlischt die Garantie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RVS Afvoergoten BV.
4. RVS Afvoergoten BV ist in Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung berechtigt und verpflichtet, ausschließlich die Produkte oder Teile nach eigenem Ermessen von RVS Afvoergoten BV wieder auszuliefern oder zu reparieren oder erneut auszuführen.
5. Ist RVS Afvoergoten BV nach den durch seine schriftlichen Zusagen gegebenen Gewährleistungsverpflichtungen verpflichtet, die Ware und / oder die Rücksendung zu ersetzen oder die vereinbarten Arbeiten noch auszuführen, ist der Käufer verpflichtet, Geschäfte abzuwickeln oder frei zugängliche und / oder leere Stellen zu bearbeiten. Nach Einholung der Genehmigung von RVS Afvoergoten BV muss der Käufer auf seine Kosten die Demontage der zu ersetzenden Ware veranlassen. RVS Afvoergoten BV ist nicht verpflichtet, Installationsarbeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Garantie durchzuführen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Art. 17 Haftung.
1. Die Erfüllung der Garantieverpflichtung gilt als einzige und vollständige Entschädigung. RVS Afvoergoten BV haftet daher niemals für indirekte Schäden, wie z. B. persönliche Unfälle und / oder Schäden an Gegenständen, Maschinen, Anlagen und Gebäuden, Betriebsunterbrechungen, Verzögerungen und / oder Störungen, Verzögerungen im Bauablauf, Umweltschäden oder sonstige ( geschäftlicher Schaden, gleich aus welchem Grund oder aus welchem Grund, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Direktoren oder Führungskräften oder von RVS Afvoergoten BV zurückzuführen und es besteht keine Produkthaftung im Sinne von Art. 6: 185 oder das niederländische Zivilgesetzbuch.
wurden verpflichtet, weitere Untersuchungen hinsichtlich der Eignung der Waren für den Zweck durchzuführen, für den sie letztendlich verwendet wurden. Für den Fall, dass RVS Afvoergoten BV nicht ordnungsgemäß über den Zweck informiert wird, für den die Ware letztendlich verwendet wurde, haftet RVS Afvoergoten BV nicht für Schäden und stellt den Käufer RVS Afvoergoten BV von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen RVS Afvoergoten BV in dieser Angelegenheit geltend machen sollten. machen, einschließlich Umweltschäden.
3. RVS Afvoergoten BV haftet auch nicht für direkte und / oder indirekte Schäden infolge von Abnutzung oder unzureichender Wartung der von RVS Afvoergoten BV gelieferten Waren.
4. Darüber hinaus haftet RVS Afvoergoten BV in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden, die durch den Betrieb oder die Funktionsunfähigkeit der von ihr gelieferten und / oder verarbeiteten Waren und / oder durch die Ausführung von Arbeiten oder durch deren Betrieb (außer Betrieb) verursacht werden -executive). Personal, in Angelegenheiten und Personen oder wer auch immer in Konflikt geraten.
Art. 18 Auflösung.
1. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, auch wenn er zum vereinbarten Zeitpunkt keine Zahlung geleistet hat, ist RVS Afvoergoten BV stets berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise für aufgelöst zu erklären und dann zu verlangen Erfüllung, unbeschadet der Ansprüche oder RVS Afvoergoten BV auf Schadensersatz, während RVS Afvoergoten BV dann auch berechtigt ist, alle anderen Geschäfte mit dem Käufer zu stornieren, sofern diese noch nicht unter den gleichen Bedingungen ausgeführt wurden; Bei jeder Stornierung werden immer die fälligen und zu zahlenden Beträge oder alle Beträge an RVS Afvoergoten BV fällig.
Art. 19 Streitigkeiten.
1. Für alle unsere Vereinbarungen und alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten gilt niederländisches Recht.
2. Für Streitigkeiten, die sich aus allen mit RVS Afvoergoten BV geschlossenen Verträgen ergeben können, ist ausschließlich das Amtsgericht Alkmaar zuständig, es sei denn, nach den Regeln der absoluten Zuständigkeit muss der Bezirksrichter oder der Rechtsstreit dies zur Kenntnis nehmen.